Wenn ein Erfinder eine bahnbrechende Entdeckung gemacht hat, muss er ein Patent anmelden, um seine Erfindung zu schützen. Diesen Schutz kann man innerhalb eines Landes oder weltweit anmelden.
Wofür sonst gibt es Patente, wenn nicht als Schutz vor Diebstahl?
Ein Patent ist ein Schutz vor geistigem Diebstahl. Wenn ein Erfinder eine Idee hatte, die sich wirtschaftlich vermarkten lässt, er aber selbst nicht die finanziellen Mittel dafür hat, muss er sich mit seiner Idee an eine Firma wenden. Diese soll die Finanzierung übernehmen und den Gewinn mit dem Erfinder teilen. Leider gibt es manchmal Firmen, die den eigenen Gewinn über moralische Überlegungen stellen. Es könnte sogar geschehen, dass die Firma die Entwicklung vermarktet, ohne den Schöpfer daran zu beteiligen.
Sie würde behaupten, die Erfindung selbst gemacht zu haben. Auch bei versehentlichen Nachahmungen kann ein Patent die Entdeckung schützen. So kann der Erfinder beweisen, dass es seine Idee war, denn man kann kein Patent anmelden, für eine Idee, die bereits bekannt war. Vor Gericht gilt der als Urheber, der sein Patent zuerst angemeldet hat. Es gilt dabei der Eingangsstempel, den die Erfindung bei der Anmeldung erhält. So soll gesichert werden, dass große Firmen nicht Ideen stehlen, während sie im Prüfungsverfahren sind, welches bei Privatpersonen mehrere Wochen dauern kann.
Bevor man sein Patent anmelden kann, braucht man eine Erfindung, die es vorher noch nicht gegeben hat. Neben einem Prototyp benötigt man genaue Aufzeichnungen über Aufbau und Funktionsweise. Die Beamten in der Behörde werden sehr genau prüfen, ob die Kreation wirklich neu ist. Zudem darf sie nicht auf Erfindungen basieren, die von anderen Personen patentiert wurden. Ob sich die Erfindung vermarkten lässt, interessiert im Patentamt dagegen niemanden. Es muss nur so funktionieren, wie in der Beschreibung vorgesehen. Je nachdem, ob das Patent national oder weltweit gelten soll, müssen unterschiedlich hohe Gebühren gezahlt werden. Ein nationales Patent ist allerdings bei einer global funktionierenden Wirtschaft nahezu zwecklos, während ein internationales für Privatpersonen unerschwinglich ist. In Japan entwickelte sich daher eine neue Erfinderkultur. Sogenannte Chindogus werden bewusst nicht angemeldet, obwohl sie alle Kriterien für ein Patent erfüllen. Der Spaß liegt in der absoluten Sinnfreiheit der Erfindungen.
09. April 2010