Eine Versicherung für sein Auto braucht jeder. Welche Versicherung und welcher Tarif aber der richtige sind, hängt von der Erfahrung des Halters sowie dem Alter des Fahrzeuges ab und muss berücksichtigt werden.
Nicht jeder kann mit den verschiedienen Tarifen der Autoversicherung etwas anfangen. Jedoch wird man ein älteres Auto, das aber noch kein Oldtimer ist, tendenziell nur mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Diese zahlt bei einem Unfall für die Schäden an gegnerischen Fahrzeugen, aber nicht am eigenen Auto. Somit geht man ein gewisses Risiko im Falle eines Unfalls ein, dass man den Schaden am eigenen Auto selber bezahlen muss, aber dafür ist die Versicherung verhältnismäßig günstig. Wie günstig, hängt dabei auch vom Alter beziehungsweise der Erfahrung des Fahrzeughalters ab. Wenn dieser bereits vorher ein Fahrzeug versichert hatte und lange unfallfrei gefahren ist, dann wird diese Zeit für die Höhe der Versicherungsprämie berücksichtigt. Dies sind dann die sogenannten Schadensfreiheitsklassen, die einen Prozentsatz der normalen Versicherungssumme, des sogenannten Basissatzes, zur Grundlage haben. Fahranfänger, die vorher noch nie ein Fahrzeug versichert hatten, werden in die Schadensfreiheitsklasse M eingestuft und zahlen dann einen Beitragssatz von 240 bis 280 %. Ein Fahranfänger zahlt also fast 2,5 Mal soviel wie ein Autofahrer, der den Basissatz von 100 % zahlt, der der Schadensfreiheitsklasse 1 entspricht. Pro unfallfreiem Jahr wird der Versicherte dann ein eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft, die meisten 5 Prozentpunkte umfassen. Wer lange Jahre ohne Unfall oder Schaden auskommt, zahlt in der Schadensfreiheitsklasse 30 nur noch 25 bis 30 % des Basissatzes. Im Schadensfall erfolgt eine Zurückstufung der Schadensfreiheitsklasse, sodass die Versicherung dann teuer wird.
Ähnlich verhält es sich mit der Kaskoversicherung, die im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier unterscheidet man die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung, die beide im Fall von Schäden am eigenen Fahrzeug zahlen. Eine Begleichung des Schadens am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt aber nur die Vollkaskoversicherung. Durch eine Selbstbeteiligung kann man die Beiträge senken, sodass ein Vergleich zwischen einer Teilkasko ohne Selbstbeteiligung und einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung lohnen kann.
09. Juli 2010